Wichtige Veränderungen betreffend Parkwesen der ETH Zürich

Wie seit l?ngerem beschlossen und kommuniziert, werden die Parkgeb¨¹hren an der ETH Z¨¹rich in einem dritten und letzten Schritt an die markt¨¹blichen Preise angepasst. K¨¹nftig beschr?nkt sich das Mieten von Parkpl?tzen auf solche in ETH-eigenen Geb?uden. Das Angebot an E-Ladestationen f¨¹r Kraftfahrzeuge an der ETH erweitert sich.

Bereits im September hat die Schulleitung dar¨¹ber informiert, dass die angek¨¹ndigten Sparmassnahmen zur Reduzierung des Defizits greifen. Die schrittweise Anpassung der Parkpreise auf Marktniveau ist Teil dieser Massnahmen. Mit der Mitteilung an die Schulleitung am 9. November 2023 wird nun die dritte und letzte Phase dieser Parkpreisanpassung auf Jahresbeginn 2024 abgeschlossen.

Die Schulleitung ist sich bewusst, dass die Anreise mit dem Auto in gewissen Situationen nicht zu umgehen ist. Anreize f¨¹r die Nutzung des Privatautos, die ¨¹ber eine allgemeine Notwendigkeit hinausgehen, will sie jedoch grunds?tzlich abschaffen. Parallel zu diesen einschneidenden Massnahmen unterst¨¹tzt die ETH Z¨¹rich weiterhin aktiv die F?rderung CO2-armer Mobilit?t und bietet alternativ allen ETH-Angeh?rigen zahlreiche attraktive Angebote.

Anpassungen der Parkpreise

Die Mietpreise f¨¹r die Parkpl?tze wie auch die Ticket- und Kartenpreise werden per 1.?Januar 2024 angepasst. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter erhalten ein pers?nliches Schreiben:

  • CHF 170 monatlich f¨¹r unpers?nliche Parkgaragenpl?tze
  • CHF 120 monatlich f¨¹r unpers?nliche Oberfl?chenparkpl?tze

F¨¹r Mitarbeitende, die nicht t?glich vor Ort sind, sowie f¨¹r Teilzeitmitarbeitende stehen Mehrtageswahlkarten zur Verf¨¹gung. Auf unserer Webseite ?Parken an der ETH? sind alle neuen Preise einsehbar.

Miete von Parkpl?tzen in ETH-eigenen Geb?uden

Die Parkm?glichkeiten an der ETH beschr?nken sich k¨¹nftig auf solche in ETH-eigenen Geb?uden. Von der ETH Z¨¹rich extern angemietete Parkpl?tze werden nur noch f¨¹r ETH-Flottenfahrzeuge verf¨¹gbar sein. Die restlichen dieser Parkpl?tze werden zeitnah, je nach Vertragsm?glichkeiten, gek¨¹ndigt. Die betroffenen Mietenden werden ebenfalls mit einem pers?nlichen Schreiben informiert.

E-Ladestationen f¨¹r alle nutzbar

Das Laden von E-Fahrzeugen an ETH-Ladestationen wird ab 1. Januar 2024 kostenpflichtig und verursachergerecht abgerechnet. F¨¹r die Bewirtschaftung dieses Vorgangs hat die ETH einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Firma swisscharge.ch AG abgeschlossen.

Um die Nutzung der bestehenden E-Ladestationen an der ETH zu optimieren, werden die pers?nlichen Parkpl?tze mit E-Ladestationen zum 1. Januar 2024 abgeschafft und allen ETH-Angeh?rigen zug?nglich gemacht. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden schriftlich informiert. F¨¹r die Nutzung der E-Ladestationen ben?tigen Sie k¨¹nftig die kostenlose externe SeiteMobile App von swisscharge bzw. eine swisscharge RFID-Tankkarte (Kartengeb¨¹hr 10 Franken).

Unser Handeln definiert unsere Zukunft

Wir sind uns im Klaren dar¨¹ber, dass die Preisanpassung f¨¹r viele ETH-Angeh?rige sp¨¹rbare finanzielle Konsequenzen hat und bitten daher alle Betroffenen um Verst?ndnis f¨¹r die notwendigen Massnahmen. Als Angeh?rige einer Institution, die grossenteils durch Bundesgelder finanziert wird, ist es an uns allen, sich aktiv an der notwendigen Transformation hin zu einer klimafreundlicheren, finanziell gesunden ETH Z¨¹rich zu beteiligen.

Wer zuk¨¹nftig mit dem PKW an die ETH kommt, leistet durch die Anpassung der Parkgeb¨¹hren indirekt einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer gemeinsamen Sparziele. Die Reduktion der Parkpl?tze und der Ausbau unserer CO2-armen Mobilit?tsangebote bringen uns zudem der Erreichung unserer Klimaziele n?her.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte direkt bei uns:

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